Reinigungskraft mit Reinigungswagen im Foyer

Reinigungsfirma gründen: Voraussetzungen, Kosten, erste Kunden

Eine Reinigungsfirma zu gründen hat eine der niedrigsten Einstiegshürden im Handwerk: kein Meisterbrief nötig, wenig Startkapital, planbare Nachfrage durch wiederkehrende Aufträge. Dieser Leitfaden führt durch die Schritte – von der Anmeldung über die Kalkulation bis zu den ersten Kunden.

Dieser Ratgeber gibt Orientierung aus der Praxis und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindliche Auskünfte geben Handwerkskammer, IHK, Steuerberatung und der Zoll (Mindestlohn).

1. Braucht man einen Meister? Die Handwerksrolle

Nein. Die Gebäudereinigung ist ein zulassungsfreies Handwerk (Anlage B1 der Handwerksordnung). Seit der Handwerksnovelle 2004 ist kein Meisterbrief erforderlich, um selbstständig zu reinigen. Pflicht ist aber die Eintragung in die Handwerksrolle (Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke) bei der zuständigen Handwerkskammer – und zwar vor Beginn der Tätigkeit. Dazu kommt die normale Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt.

2. Rechtsform wählen

Rechtsform Passt, wenn …
Einzelunternehmen Sie allein oder mit wenigen Kräften starten – einfachste und günstigste Variante.
GbR Sie zu zweit/mehrt gründen und keine Kapitalgesellschaft brauchen.
UG / GmbH Sie die persönliche Haftung begrenzen wollen (UG ab 1 € Stammkapital, GmbH ab 25.000 €).

Für den Start ist das Einzelunternehmen der Regelfall; ein Wechsel in eine UG/GmbH ist später möglich. Die Haftungsfrage besprechen Sie am besten mit Steuerberatung.

3. Was kostet die Gründung?

Die Gebäudereinigung ist kapitalarm – das ist ihr großer Vorteil. Grobe Startposten:

  • Gewerbeanmeldung: je nach Kommune rund 20–60 €.
  • Handwerkskammer: Eintragung plus laufender Kammerbeitrag (der Grundbeitrag ist für Kleingründer meist gering oder anfangs reduziert).
  • Grundausstattung: Maschinen (Staubsauger, ggf. Einscheibenmaschine), Wagen, Mittel – für den Einstieg wenige hundert bis einige tausend Euro.
  • Versicherung: Betriebshaftpflicht (siehe unten).

Als Einzelunternehmen ist ein Start mit geringem vierstelligem Budget realistisch – viele beginnen nebenberuflich mit ein, zwei Objekten.

4. Versicherungen

Die wichtigste ist die Betriebshaftpflicht: Sie deckt Schäden am Kundenobjekt (verkratzte Böden, Wasserschäden) und ist faktisch Voraussetzung, um überhaupt Aufträge zu bekommen – Auftraggeber fragen den Nachweis regelmäßig ab. Sinnvoll sind je nach Lage außerdem eine Schlüsselverlust-Deckung und die Absicherung der eigenen Arbeitskraft.

5. Preise kalkulieren – und den Mindestlohn beachten

Reinigung ist Lohnarbeit: Rund 80 % der Kosten sind Personalkosten. Die harte Untergrenze ist der allgemeinverbindliche Branchen-Mindestlohn. In der Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung) liegt er seit dem 1. Januar 2026 bei 15,00 € pro Stunde und gilt für alle Betriebe – auch nicht tarifgebundene. Die Einhaltung kontrolliert die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls; Verstöße sind teuer.

Ihr Stundenverrechnungssatz für den Kunden liegt deutlich darüber, weil Lohnnebenkosten, Material, Fahrt, Verwaltung, Ausfall und Gewinn hinzukommen – marktüblich sind grob 25 bis 40 € pro Stunde. Ebenso wichtig ist ein realistischer Leistungswert (wie viele m² pro Stunde), sonst kalkulieren Sie sich arm. Wie sich Objektpreise zusammensetzen, steht im Ratgeber Unterhaltsreinigung Kosten; einen schnellen Richtwert liefert der Quadratmeterpreis-Rechner.

6. Die ersten Kunden gewinnen

Der Vertrieb entscheidet über den Start. Was funktioniert:

  • Lokales Netzwerk: Hausverwaltungen, kleine Büros, Praxen und Kanzleien im Umkreis direkt ansprechen.
  • Saubere Angebote: mit einem klaren Leistungsverzeichnis wirken Sie professionell und vergleichbar – das schafft Vertrauen bei Auftraggebern, die mehrere Angebote einholen.
  • Online gefunden werden: Ein professioneller Auftritt und Einträge in Branchenverzeichnissen bringen Anfragen, ohne kalt akquirieren zu müssen. Als neue Firma können Sie sich in unserem Anbieterverzeichnis sichtbar machen und über ein Profil für Reinigungsfirmen bevorzugt Anfragen aus Ihrer Region erhalten.

7. Laufende Pflichten

Im Betrieb kommen unter anderem dazu: Mindestlohn- und Arbeitszeit-Dokumentation (Zoll), Anmeldung von Beschäftigten zur Sozialversicherung, tarifliche Pflichten der Branche (im Zweifel bei Handwerkskammer und Zoll klären) sowie die üblichen steuerlichen Pflichten. Wer sauber dokumentiert und fair zahlt, ist bei Prüfungen auf der sicheren Seite – und hebt sich von Dumping-Anbietern ab.

Häufige Fragen

Braucht man einen Meister, um eine Reinigungsfirma zu gründen?

Nein. Die Gebäudereinigung ist ein zulassungsfreies Handwerk (Anlage B1 der Handwerksordnung), ein Meisterbrief ist seit 2004 nicht erforderlich. Pflicht ist aber die Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer vor Tätigkeitsbeginn, zusätzlich zur Gewerbeanmeldung.

Was kostet die Gründung einer Reinigungsfirma?

Wenig, verglichen mit anderen Gewerken. Gewerbeanmeldung rund 20 bis 60 €, dazu Handwerkskammer-Beitrag, eine Grundausstattung an Maschinen und Mitteln sowie die Betriebshaftpflicht. Als Einzelunternehmen ist ein Start mit geringem vierstelligem Budget realistisch, oft zunächst nebenberuflich.

Welcher Mindestlohn gilt in der Gebäudereinigung?

Der allgemeinverbindliche Branchen-Mindestlohn der Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung) liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 15,00 € pro Stunde und gilt für alle Betriebe. Der dem Kunden berechnete Stundenverrechnungssatz liegt deutlich höher, meist zwischen 25 und 40 €.

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