
Treppenhausreinigung: Leistungen, Turnus, Kosten und wer zuständig ist
Die Treppenhausreinigung ist die regelmäßige Reinigung von Treppen, Fluren und Gemeinschaftsflächen in Wohn- und Geschäftsgebäuden. Für Hausverwaltungen, Vermieter und Eigentümergemeinschaften ist sie ein klassischer Dauerauftrag. Dieser Ratgeber zeigt, welche Leistungen dazugehören, wie oft gereinigt wird, was es kostet, wer zuständig ist und wie sich die Kosten über die Nebenkosten umlegen lassen.
Was gehört zur Treppenhausreinigung?
Reinigt eine Fachfirma das Treppenhaus, wird der genaue Umfang im Leistungsverzeichnis festgehalten. Typisch sind diese Leistungen:
| Bereich | Typische Leistungen |
|---|---|
| Treppen & Podeste | Stufen und Absätze feucht wischen, Ecken und Kanten kehren, Verschmutzungen entfernen |
| Handläufe & Geländer | Handläufe feucht abwischen, Geländerstäbe und Griffflächen reinigen |
| Eingangsbereich | Böden und Schmutzfangmatten reinigen, Eingangstür und Glasflächen im Griffbereich, Klingel- und Briefkastenanlage |
| Flure & Kellergänge | Böden wischen, Verkehrsflächen und wenig genutzte Gänge nach Bedarf |
| Aufzug | Kabinenboden, Wände, Bedientableau und Spiegel reinigen |
| Details | Lichtschalter und Zeitschalter, Fensterbänke, Heizkörper, Spinnweben in Ecken, Handkontaktflächen |
Wie oft muss das Treppenhaus gereinigt werden?
Ein gesetzlich festes Intervall gibt es nicht. Maßgeblich sind Nutzung, Lage und was in Mietvertrag oder Hausordnung vereinbart ist. Als Orientierung nach Gebäudetyp:
| Objekt | Üblicher Turnus |
|---|---|
| Kleines, ruhiges Mehrfamilienhaus | alle 1 bis 2 Wochen |
| Normales Wohnhaus mit mehreren Parteien | 1-mal pro Woche |
| Stark frequentiertes oder gewerblich genutztes Haus | 2- bis 3-mal pro Woche |
| Eingangsbereich & Erdgeschoss | häufiger als die oberen Etagen, besonders bei Nässe im Herbst und Winter |
Der Turnus ist zugleich der größte Kostenhebel: Häufiger reinigen kostet fast proportional mehr. Sinnvoll ist deshalb, den Eingangsbereich enger zu takten als selten genutzte Obergeschosse. Die gleiche Logik gilt für alle Objektarten – ausführlich im Ratgeber Reinigungsintervalle.
Was kostet die Treppenhausreinigung?
Der Preis hängt von Größe und Etagenzahl, Turnus, Zustand und Region ab. Reinigungsfirmen kalkulieren über den benötigten Zeitaufwand und einen Stundenverrechnungssatz von grob 25 bis 40 € pro Stunde. Ein durchschnittliches Treppenhaus mit drei bis fünf Etagen braucht pro Durchgang meist unter einer bis anderthalb Stunden.
Als grobe Orientierung ergibt das:
- pro Reinigung: etwa 20 bis 50 € für ein normales Mehrfamilienhaus-Treppenhaus,
- pro Monat: bei wöchentlicher Reinigung grob 90 bis 220 € für das Objekt,
- je Wohneinheit umgelegt: häufig im niedrigen zweistelligen Euro-Bereich pro Monat.
Wer muss das Treppenhaus reinigen – Mieter oder Vermieter?
Grundsätzlich ist die Reinigung der Gemeinschaftsflächen Sache des Vermieters oder Eigentümers. Sie lässt sich aber über den Mietvertrag oder eine wirksam einbezogene Hausordnung auf die Mieter übertragen – die klassische „Kehrwoche“ oder ein aushängender Reinigungsplan. Ohne eine solche Vereinbarung sind Mieter nicht automatisch zur Treppenhausreinigung verpflichtet.
In der Praxis wird häufig eine Fachfirma beauftragt, wenn
- die Reinigung durch die Mieter regelmäßig zu Streit oder ungleicher Qualität führt,
- das Objekt größer, gewerblich genutzt oder stark frequentiert ist,
- eine Hausverwaltung ein einheitliches, dokumentiertes Ergebnis sicherstellen möchte,
- bei einer Eigentümergemeinschaft ein entsprechender Beschluss gefasst wurde.
Wer zahlt? Umlage über die Nebenkosten
Beauftragt der Vermieter eine Firma mit der Treppenhausreinigung, gehören diese Kosten zur „Hausreinigung“ und damit zu den umlagefähigen Betriebskosten (Betriebskostenverordnung). Sie können über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden – in der Regel nach dem vereinbarten Umlageschlüssel, meist der Wohnfläche.
Voraussetzung ist, dass die Umlage der Betriebskosten im Mietvertrag vereinbart ist. Nicht umlagefähig sind einmalige Grundreinigungen oder Reparaturen; umgelegt werden nur die laufenden, regelmäßig anfallenden Reinigungskosten. Für eine transparente Abrechnung lohnt es sich, den Leistungsumfang und den Turnus schriftlich im Reinigungsvertrag festzuhalten.
Treppenhausreinigung an eine Fachfirma vergeben
Wer die Reinigung auslagert, sollte 3 bis 5 Anbieter auf gleicher Basis vergleichen – nicht nur die Endsumme, sondern Leistungsumfang, Turnus und Konditionen (so fragen Sie strukturiert an). Worauf es ankommt:
- Betriebshaftpflicht mit ausreichender Deckungssumme,
- ein klar beschriebener Leistungsumfang und ein realistischer Turnus,
- eine feste Ansprechperson und ein definierter Umgang mit Mängeln,
- ein nachvollziehbarer Reinigungsnachweis, etwa ein aushängender Reinigungsplan,
- optional Zusatzleistungen wie Fensterreinigung im Treppenhaus oder Winterdienst.
Geprüfte Anbieter aus Ihrer Region – nach unserem transparenten Meta-Score eingeordnet – finden Sie im Anbieterverzeichnis. Oder Sie beschreiben Ihr Objekt einmal kurz und erhalten ein passendes Angebot: kostenlose Anfrage stellen.
Häufige Fragen
Wer muss das Treppenhaus reinigen, Mieter oder Vermieter?
Grundsätzlich der Vermieter beziehungsweise Eigentümer. Die Pflicht lässt sich aber über den Mietvertrag oder eine wirksam einbezogene Hausordnung auf die Mieter übertragen (Kehrwoche, Reinigungsplan). Ohne eine solche Vereinbarung sind Mieter nicht automatisch verpflichtet. Das ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Wie oft muss das Treppenhaus gereinigt werden?
Ein gesetzliches Intervall gibt es nicht. In normalen Mehrfamilienhäusern ist eine Reinigung pro Woche üblich, bei ruhigen kleinen Häusern alle ein bis zwei Wochen, bei stark frequentierten oder gewerblichen Objekten zwei- bis dreimal pro Woche. Der Eingangsbereich wird meist häufiger gereinigt als die oberen Etagen.
Was kostet die Treppenhausreinigung durch eine Firma?
Als grobe Orientierung 20 bis 50 € pro Reinigung für ein normales Treppenhaus, bei wöchentlicher Reinigung rund 90 bis 220 € im Monat für das Objekt. Der Preis hängt von Etagenzahl, Turnus, Bodenbelag und Region ab; verbindlich wird er erst nach einer Objektbegehung.
Kann die Treppenhausreinigung auf die Mieter umgelegt werden?
Ja. Beauftragt der Vermieter eine Firma, zählt die Treppenhausreinigung zur Hausreinigung und damit zu den umlagefähigen Betriebskosten. Sie kann über die Betriebskostenabrechnung nach dem vereinbarten Schlüssel, meist der Wohnfläche, auf die Mieter umgelegt werden, sofern die Betriebskostenumlage im Mietvertrag vereinbart ist.
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